Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
t Um Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).
Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:
Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
·Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben wir uns zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle und im Koalitionsvertrag festgelegte Höhe erreicht.
Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.
Die Höhe des Mindestlohns wird künftig in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft und angepasst – erstmals zum 1. Januar 2017. Die Mindestlohnkommission soll sich bei ihren Entscheidungen an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren, um einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen.
Die Arbeitslosenzahlen sanken auf 2,9 Millionen
Gerechter Lohn für gute Arbeit
fairer Wettbewerb statt Lohndumping
Tarifflucht wird gestoppt
Stärkung der Kaufkraft und der Konjunktur
Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Fakten zum Mindestlohn. Es gab keine nennenswerten Preisveränderungen. .
Er gilt auch für Mini-Jobs. Repräsentative Arbeitgeber und Gewerkschaften können tarifvertraglich Abweichungen bis Ende 2016 vereinbaren. Ab dem 1. Januar 2017 muss aber der Mindestlohn von 8,50 Euro in allen Branchen eingehalten werden. Nicht unter den Anwendungsbereich des Mindestlohns fallen Ehrenamtliche, Pflicht- und kurzfristige Orientierungspraktika sowie Jugendliche unter 18 Jahren ohne Ausbildung. Und für Langzeitarbeitslose gilt der Mindestlohn erst nach sechs Monaten Beschäftigung.
Fakten zum Mindestlohn. Der Einzelhandel verzeichnete ein Umsatzplus. .
Die Tarifbindung geht dramatisch zurück. Nur noch 58 Prozent der Beschäftigten arbeiten in einem tarifgebundenen Betrieb, in den 90er-Jahren waren es noch 74 Prozent. Deswegen wollen wir Tarifverträge leichter allgemein verbindlich machen. Davon profitieren die Beschäftigten, die so besser bezahlt werden, und die ehrlichen Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Sie können nicht durch schlechte Löhne unterboten werden.
Fakten zum Mindestlohn
Mindestlohn 8,50 € ab 2015
Übergangsfrist zur Stärkung der Tarifbindung
Höhere Löhne für 4 Millionen Beschäftigte
Gute Tariflöhne für mehr Menschen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können in bestimmten Branchen Mindeststandards festgelegt werden. Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird künftig für alle Branchen geöffnet. Das Gesetz folgt grundsätzlich dem Arbeitsortprinzip, d.h. der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern für die Zeit der Entsendung die am jeweiligen Arbeitsort in Deutschland maßgeblichen Arbeitsbedingungen zu gewähren. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz schützt somit vor allem gegen schlechtere Arbeitsbedingungen, die in anderen Ländern gelten. Mindeststandards können festgelegt werden für Lohn, Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften.
Tarifbindung
Ein Tarifvertrag kann für einen Betrieb und die dort Beschäftigten nur wirksam werden, wenn der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und die Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind – sonst haben die Beschäftigten keinen verpflichtenden Anspruch auf Leistungen aus dem jeweiligen Tarifvertrag.